Aus Potsdamer Neueste Nachrichten | 27.04.2006

Potsdam / Potsdam-Mittelmark – Am 4. November 2005 hat der Bundestag einen „Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben“ vorgelegt, voraussichtlich vor der Sommerpause soll der Gesetztentwurf im Bundestag beschlossen werden. „Für die Ortsumgehung Potsdam würde ein solches Gesetz deutliche Verschlechterungen in der Berücksichtigung der Belange der Interessenvertreter der durch den geplanten Straßenbau betroffenen Kulturlandschaft bedeuten“, warnt der Vorstand des Wildpark e.V., Bernd Rosenkranz. Die aktive Beteiligung von sachkundigen Bürgern und Verbänden werde durch den Gesetzentwurf vermindert. Ein naturschutzfachlicher Planungsauftrag für Straßenprojekte des Vordringlichen Bedarfs falle weg. Auch auf einen auf einen Erörterungstermin könne verzichtet werden, wenn die zuständigen Behörde dies so beschließt. Der Wildpark e.V. fordert daher, dass die Planungsunterlagen für die Ortsumgehung Potsdam ordnungsgemäß ausgelegt werden, wobei darauf verwiesen wird, dass ein früheres Raumordnungsverfahren eingestellt wurde und das jetzt zahlreiche Eingaben gegen das Vorhaben vorliegen. „Insbesondere bestehen berechtigte Einwände gegen die Genehmigungsfähigkeit des ganzen Projekts, die der Gemeinsamen Planungsstelle Berlin-Brandenburg mitgeteilt wurden, insbesondere dass der Gemeinsame Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg vom 2. März1998 einen Straßenbau im Wildpark eindeutig nicht zulässt“, so Rosenkranz. wh